Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen, Seminare & Ausbildungen des Landesjugendwerks des BFP in Schleswig-Holstein
- Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung wird dem Landesjugendwerk des BFP Schleswig-Holstein als Veranstalter von der anmeldenden Person der Abschluss eines Pauschalreisevertrages aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Der/die Anmeldende ist an sein/ihr Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Online-Anmeldung auf der Internetseite des Veranstalters oder per Formular. Anmeldungen per Telefon oder E Mail werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Veranstaltung bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der/die Anmeldende umgehend benachrichtigt. - Bezahlung
Der bei Anmeldung bekanntgegebene Preis ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, sofern in der Ausschreibung nichts abweichendes vermerkt ist, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn Veranstaltung bzw. nach Ablauf der Frist, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters zu leisten. Die Kontoverbindung ist aus der Reisebestätigung ersichtlich. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt das in der Ausschreibung angegebene Reiseziel und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegengenommen. - Vertragliche Leistungen
Der Umfang der vereinbarten Leistungen und der (beidseitigen) Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Anmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Veranstaltung obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem/der Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist. Er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm/ihr eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er/sie hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Ebenfalls kann der/die Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der/die Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Leistungs- und Preisänderungen sind dem/der Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen. - Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn
Der/die Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem/r Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. Tritt der/die Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Der Teilnehmer gilt nur als angemeldet, wenn bei Anmeldung 20 % des TN-Beitrages an o.a. Kontoverbindung eingezahlt wurden. Bei Veranstaltungsrücktritt von:- bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% des Reisebetrages berechnet
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Reisebetrages berechnet
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des Reisebetrages berechnet
- ab weniger als 7 Tagen werden 100% einbehalten, wenn keine uns nachvollziehbare Rücktrittserklärung vorliegt.
- Versicherung
Für die Teilnehmenden besteht während der Dauer der Veranstaltung eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern. - Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Veranstaltungsleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmenden verursacht werden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. - Datenschutz
Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten des/ der Anmeldenden und des/der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Um unsere Aktivitäten zu bewerben, hilft es uns wenn wir Sie weiterhin über unsere Aktivitäten informieren dürfen. Und Sie haben den Vorteil, dass Sie keines unserer Angebote versäumen. Mit der Anmeldung zum Angebot erklären sie sich dazu einverstanden.
Der Widerspruch ist möglich, dieser bedarf der Schriftform an info@ljw-sh.de. Das LJW erteilt dem/der Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner/ihrer Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung des/der Anmeldenden, außer zum Zwecke öffentlicher Förderungen zur Senkung des Teilnehmer-innen Beitrages (Ihres Kindes) oder an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO dazu beauftragt sind. - Bildrechte
Das Landesjugendwerk des BFP in Schleswig-Holstein behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von Teilnehmenden, die auf Maßnahmen des Landesjugendwerks erstellt wurden, in der Presse sowie den Publikationen und Internetpräsenzen des BFP Jugendverbandes zu veröffentlichen. Sollten die Teilnehmenden bzw. die Erziehungsberechtigten dem nicht oder nur teilweise zustimmen, kann ein entsprechender schriftlicher Widerruf eingelegt werden. - Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwarzenbek.
Stand:
01.12.2025


